|
Winterdienst
Die Durchführung erfolgt bei Schneefall und Glätte im Rahmen der gültigen Satzung der Stadt- oder Gemeindeverordnung.
Je Objekt wird die passende Technik bereitgestellt. Dazu stehen verschiedene Streu- und Auftaumittel zur Verfügung.
Die Beseitigung des Streugutes gehört ebenfalls zum Leistungsangebot.
|